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Hier finden Sie Informationen zu Schadensprävention, richtigem Verhalten im Schadenfall und wie ein Schaden korrekt gemeldet wird.
Verlässliche Hilfe im Schadenfall
Der wahre Wert einer Versicherung zeigt sich im Schadenfall. Damit es bei der Entschädigung keine Hürden gibt, unterstützen wir unsere Kunden mit einer einfachen und strukturierten Schadenmeldung.
Ob eine Versicherung im Schadenfall leistet, entscheidet der Vertrag.
Wie schnell die Regulierung erfolgt, entscheidet die Schadenmeldung.
Doch auch eine perfekte Schadenmeldung ist nur die halbe Strecke – den Rest bestimmt die Versicherung.
Dabei stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass die Schadenmeldung vollständig und richtig erfolgt.
Im Schadenfall kommt es auf ein schnelles und korrektes Vorgehen an.
Die zeitnahe Meldung beim Versicherer bildet dabei die Grundlage für eine reibungslose Regulierung.
Ebenso wichtig ist die Einhaltung aller vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheiten, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu wahren.
Zur Orientierung haben wir Ihnen die wichtigsten Empfehlungen typischer Schadenfälle unten als Download kompakt zusammengestellt.
Ein Schaden sollte so schnell wie möglich gemeldet werden.
Achten Sie darauf, alle Pflichten einzuhalten, um Ihren Versicherungsschutz zu sichern.
Die wichtigsten Hinweise zu häufigen Schadenfällen finden Sie hier als Download.
Vorbeugen lohnt sich:
Wir begleiten unsere Kunden aktiv im professionellen Risikomanagement, um Schäden frühzeitig zu vermeiden.
Jeder verhinderte Schaden spart unnötigen Verwaltungsaufwand, Arbeitszeitverluste, Kosten für Selbstbeteiligungen und am Ende höhere Versicherungsbeiträge.
Kommen Sie auf uns zu – wir helfen weiter.
Vorbeugen lohnt sich:
Wir unterstützen unsere Kunden im Risikomanagement, um Schäden frühzeitig zu vermeiden.
Das spart Verwaltungsaufwand, Arbeitszeit und Kosten für Selbstbeteiligungen.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen gern weiter.
Ja. Im Schadenfall begleiten wir Sie von der ersten Meldung bis zur vollständigen Regulierung. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung, achten auf eine vollständige Schadenmeldung und unterstützen Sie dabei, dass alle relevanten Informationen korrekt übermittelt werden. So haben Sie einen festen Ansprechpartner, der den Prozess im Blick behält und Sie durch den gesamten Ablauf führt – ohne dass Sie sich selbst um die Abstimmung mit der Versicherung kümmern müssen.
Als Privatperson gilt: So lange bis der Schadenfall abschließend reguliert und damit geschlossen wurde.
Für Firmenkunden gelten zusätzliche Aufbewahrungsfristen. Hierfür verweisen wir an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.
Ja, definitiv! Gerade bei Haftpflichtschäden oder KFZ-Unfällen, wo die Schuldfrage meistens nicht eindeutig geklärt werden kann. Damit kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht als Versicherungsnehmer sauber nach und niemand kann Ihnen was. Wer am Ende Recht bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Unverzüglich. Ansonsten gibt es keine weitere Pauschalantwort. Es gibt Fristen, in denen der Schaden gemeldet werden sollte (meist eine Woche) – das ist aber oft abhängig von Versicherung und Gesellschaft.
Grundsätzlich entfällt dann der Anspruch auf die Leistung. Versicherer haben hier dann das Recht die Leistung zu kürzen oder den Schaden vollständig abzulehnen. Allerdings wird in den meisten Fällen geprüft, ob die Verspätung die Schadensaufklärung erheblich erschwert hat (z. B. weil das Auto schon repariert wurde). Wenn dies der Fall ist, darf sie die Zahlung kürzen. Können Sie nachweisen, dass Sie unverschuldet (z.B. Krankenhausaufenthalt) verhindert waren, stehen die Chancen auf Regulierung besser.